Konditionen

Behandlungsdauer

Eine osteopathische Behandlung dauert etwa 50 – 60 Minuten. Zu Beginn der Behandlung wird zunächst die Krankengeschichte in einem ausführlichen Anamnesegespräch erfragt. Dies dient zur Erfassung aller wesentlichen Informationen und Details, die zur Entstehung der vorliegenden Beschwerden ursächlich sein können. Anschließend erfolgt eine körperliche Untersuchung und eine individuelle Behandlung der festgestellten osteopathischen Dysfunktionen.


Terminsabsagen

Um sich genügend Zeit für die Patienten zu nehmen, wird die Praxis nach einem Bestellsystem geführt. Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, so ist dieser bis spätestens 48 Stunden vor dem Behandlungstermin per E-Mail oder telefonisch abzusagen. Unentschuldigte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden gemäß §615 BGB mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 30,00 Euro in Rechnung gestellt.


Kostenübernahme

Die Honorarabrechnung für privat Versicherte erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Privatpatienten können in der Regel die erhaltene Honorar-Rechnung zur Erstattung bei ihrer privaten Krankenkasse einreichen.

Gesetzlich Versicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der osteopathischen Leistungen, jedoch bezuschussen immer mehr Krankenkassen diese Leistungen. Die zahlreichen Tarife der Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang dabei erheblich. Oft wird von den gesetzlichen Kassen ein Rezept oder eine Empfehlung eines Arztes vorausgesetzt. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Kostenübernahmen und die jeweiligen Voraussetzungen.

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